Ratgeber
Pflegegeld beantragen – bis zu 990 € monatlich ab Pflegegrad 2 (Stand 2025)
Stand: 2025 · Aktualisiert: 09.02.2026 · Fokus: Antrag, Begutachtung, Fristen, Widerspruch
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder nahestehenden Personen gepflegt werden. Die monatliche Höhe richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad und beträgt im Jahr 2025 zwischen 347 € und 990 €.
Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt, ist steuerfrei und kann frei verwendet werden – zum Beispiel zur Unterstützung pflegender Angehöriger oder zur Deckung pflegebedingter Ausgaben.
Wichtig
Alle Beträge werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Deshalb lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Pflegegeld-Sätze 2025 im Überblick
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Pflegegeld beantragen – Schritt für Schritt erklärt
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der erste Schritt ist unkompliziert: Sie stellen einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist immer bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
- telefonisch über die Service-Hotline der Krankenkasse
- schriftlich per Brief oder E-Mail
- online über das Kundenportal der Krankenkasse
- persönlich in einer Geschäftsstelle
Gut zu wissen
Ein formloser Antrag genügt. Ein kurzer Satz reicht aus, zum Beispiel: „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung für [Name].“
Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
Nach Antragstellung meldet sich der Medizinische Dienst (MD) und vereinbart einen Termin zur Begutachtung – in der Regel bei Ihnen zu Hause. Der Gutachter prüft den Pflegebedarf anhand von sechs Modulen:
- Mobilität (z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen)
- Kognitive & kommunikative Fähigkeiten (z. B. Orientierung, Gespräche verstehen)
- Verhaltensweisen & psychische Problemlagen (z. B. Ängste, nächtliche Unruhe)
- Selbstversorgung (z. B. Waschen, Anziehen, Essen)
- Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (z. B. Medikamente, Arzttermine)
- Alltagsgestaltung & soziale Kontakte
Wichtiger Tipp zur Begutachtung
Beschreiben Sie nicht Ihren besten, sondern Ihren schlechtesten Tag.
Viele Menschen neigen dazu, ihre Situation zu beschönigen – das kann zu einem zu niedrigen Pflegegrad führen.
Vorbereitung auf den MD-Termin: Checkliste
- Pflegetagebuch führen (mindestens 7 Tage)
- Arztbriefe, Diagnosen und Medikamentenpläne bereithalten
- Vertrauensperson beim Termin dabei haben
- Vorab Notizen machen, was schwerfällt
- Ehrlich und realistisch schildern, wo Hilfe nötig ist
- Ausreichend Zeit einplanen (1–2 Stunden)
Schritt 3: Pflegegrad-Bescheid erhalten (Fristen)
Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und übermittelt es an die Pflegekasse. Diese hat maximal 25 Werktage Zeit, den Bescheid zuzustellen.
| Situation | Bearbeitungsfrist |
|---|---|
| Normalfall | 25 Werktage |
| Krankenhaus | 1 Woche |
| Stationäre Reha | 1 Woche |
| Hospiz / Palliativversorgung | 1 Woche |
Frist überschritten?
Wenn die Frist überschritten wird, kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen (hier: 70 € pro angefangene Woche Verzögerung). Details können je nach Einzelfall abweichen.
Schritt 4: Pflegegeld wird ausgezahlt
Nach Bewilligung wird das Pflegegeld monatlich und rückwirkend ab Antragstellung auf Ihr Konto überwiesen.
Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen. Vorlagen zum Kopieren finden Sie hier: Antrag-Vorlagen.
- Widerspruch schriftlich einreichen (Brief oder E-Mail)
- Begründung kann zunächst kurz sein
- MD-Gutachten anfordern
- Neue ärztliche Unterlagen nachreichen
- Beratung z. B. bei Pflegestützpunkten nutzen
Tipp: Verschlechtert sich der Pflegebedarf, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.
Zusätzlich: Pflegehilfsmittel bis 42 € monatlich (Pflegebox)
Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie zusätzlich zum Pflegegeld Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Mundschutz
- Bettschutzeinlagen
Natura übernimmt für Sie
- Antrag bei der Pflegekasse
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
- Monatliche, kostenfreie Lieferung nach Hause
Häufige Fragen zum Pflegegeld (FAQ)
Wird Pflegegeld versteuert?
Nein. Pflegegeld ist steuerfrei.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja. Bei Kombination erhalten Sie anteilig Pflegegeld.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Maximal 25 Werktage, in besonderen Fällen kürzer (z. B. Krankenhaus, Reha, Palliativversorgung).
Gilt Pflegegeld rückwirkend?
Ja – ab dem Monat der Antragstellung.
Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Regelungen und Beträge können sich ändern.
← Zur Blog-Übersicht