Pflegebox kostenlos – Natura Pflegehilfsmittel

Pflegebox

Pflegebox kostenlos – ohne Zuzahlung ab Pflegegrad 1

Online beantragen – die komplette Abwicklung übernehmen wir für Sie

Sie möchten Ihre Pflegebox kostenlos erhalten? Bei Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten von bis zu 42 € pro Monat – und Sie bekommen die Box regelmäßig direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.

In ca. 3 Minuten · digital unterschreiben · kein Download · keine Kosten

Deutschlandweit – auch in Bayern (z. B. Dachau) persönlich erreichbar.

So einfach beantragen Sie Ihre kostenlose Pflegebox

Ideal, wenn Sie für die Pflege zu Hause regelmäßig Hilfsmittel benötigen.

  1. 1

    Pflegebox online beantragen

    Senden Sie uns eine kurze Anfrage – wir klären Anspruch, Pflegegrad und Ihre Wunschinhalte.

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    Wir übernehmen die Abrechnung

    Kein Verwaltungsaufwand: Antrag, Genehmigung und Abrechnung erledigen wir.

  3. 3

    Monatlich kostenlos geliefert

    Regelmäßige Lieferung – individuell nach Ihrem Bedarf zusammengestellt.

Was kostet die Pflegebox wirklich?

Kurz gesagt: bei Anspruch nichts. So ist die Finanzierung geregelt.

Gesetzlicher Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause versorgt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten von bis zu 42 € pro Monat vollständig. Für Sie als Versicherte oder pflegenden Angehörigen entstehen dabei keine Zuzahlungen und keine versteckten Gebühren.

Anders als bei vielen anderen Leistungen der Pflegeversicherung gibt es hier keinen Eigenanteil. Der gesamte Betrag wird direkt zwischen uns und Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Sie erhalten Ihre Pflegebox jeden Monat kostenfrei nach Hause geliefert.

Kranken- oder Pflegekasse – wer zahlt?

Viele suchen umgangssprachlich nach der „Pflegebox der Krankenkasse”. Tatsächlich läuft die Leistung in der Regel über die Pflegekasse, nicht über die Krankenkasse. Die Pflegekasse ist bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt, aber ein eigenständiger Leistungsträger mit separatem Budget.

Wir helfen Ihnen bei der richtigen Zuordnung und übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrer Kasse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Voraussetzungen für die kostenlose Pflegebox

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein – die Prüfung übernehmen wir.

Häusliche Versorgung

Die pflegebedürftige Person muss zu Hause versorgt werden – durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem. Ein stationärer Aufenthalt in einem Pflegeheim schließt den Anspruch aus.

Verbrauchshilfsmittel im Alltag

Die Hilfsmittel müssen für den pflegerischen Alltag bestimmt sein: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und weitere Produkte, die regelmäßig verbraucht werden und der Hygiene dienen.

Nicht sicher, ob Sie Anspruch haben?

Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und unverbindlich. In den meisten Fällen können wir bereits nach einem kurzen Telefonat oder über den Online-Antrag klären, ob und wie schnell Ihre kostenlose Pflegebox zu Ihnen nach Hause kommt.

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Hilfsmittel in der kostenlosen Pflegebox

Hygiene und Infektionsschutz für den häuslichen Pflegealltag.

Individuell zusammengestellt

Jede Pflegebox wird nach Ihrem persönlichen Bedarf zusammengestellt. Typische Inhalte sind Einmalhandschuhe (in verschiedenen Größen), Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionstücher, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Sie entscheiden, was in Ihre Box kommt – und können die Zusammenstellung jederzeit ändern.

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Warum sind diese Hilfsmittel wichtig?

In der häuslichen Pflege schützen Verbrauchshilfsmittel vor Infektionen und sorgen für hygienische Bedingungen bei der täglichen Versorgung. Regelmäßige Händedesinfektion, Einmalhandschuhe beim Waschen oder Verbandwechsel und saugfähige Bettschutzeinlagen sind einfache Maßnahmen mit großer Wirkung – für die pflegebedürftige Person und für Sie als pflegenden Angehörigen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur kostenlosen Pflegebox – hier finden Sie Antworten.

Was brauche ich, um die kostenlose Pflegebox zu beantragen?

In der Regel genügen wenige Angaben: Ihr anerkannter Pflegegrad und Ihre Versichertendaten. Den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, die Klärung der Genehmigung und die monatliche Lieferung übernehmen wir vollständig. Sie müssen keine Formulare ausfüllen und nichts vorstrecken – wir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen nötig sind, und begleiten Sie Schritt für Schritt.

Gilt die kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 deutschlandweit?

Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht bundesweit und bereits ab Pflegegrad 1 – unabhängig von Ihrem Wohnort. Wir liefern deutschlandweit direkt zu Ihnen nach Hause. Die konkrete Abwicklung hängt von Ihrer Pflegekasse ab; um alle Details kümmern wir uns und stimmen die Genehmigung für Sie ab.

Kann ich die Pflegebox für einen Angehörigen beantragen?

Ja, das ist problemlos möglich und sehr häufig der Fall. Pflegende Angehörige können die Pflegebox im Namen der pflegebedürftigen Person beantragen. Wir erklären Ihnen den Ablauf, benötigen nur wenige Angaben und übernehmen anschließend Antrag, Genehmigung und die monatliche Lieferung – damit Sie entlastet werden und sich auf die Pflege konzentrieren können.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

In der Praxis werden Anträge auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei vorliegendem Pflegegrad und häuslicher Versorgung selten abgelehnt. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, prüfen wir den Bescheid mit Ihnen und unterstützen Sie bei einem Widerspruch. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

Kann ich die Inhalte meiner kostenlosen Pflegebox ändern?

Ja, jederzeit. Sie wählen aus dem Sortiment genau die Produkte, die Sie im Pflegealltag benötigen – etwa mehr Handschuhe und weniger Bettschutzeinlagen. Ändert sich Ihr Bedarf, passen wir die Box mit einem kurzen Anruf oder einer Nachricht an. Der Gesamtwert bleibt bei bis zu 42 € pro Monat, die Ihre Pflegekasse übernimmt.

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Wir melden uns zeitnah zurück.

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