Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat – kostenfrei
Monatliche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis 42 € von der Pflegekasse
Viele suchen nach „Pflegehilfsmittel 42 Euro“ oder „Pflegebox 42 €“. Gemeint sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, deren Kosten die Pflegekasse bei Anspruch mit bis zu 42 € pro Monat übernimmt. So erhalten Sie Ihre Hilfsmittel zuverlässig jeden Monat – meist bequem als fertige Pflegebox.
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Was bedeutet § 40 Abs. 2 SGB XI?
Die gesetzliche Grundlage fuer Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel -- verständlich erklärt.
Der 42-Euro-Anspruch im Detail
Nach § 40 Abs. 2 SGB XI haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause versorgt werden, Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Diese Obergrenze gilt seit der Anhebung von 40 € auf 42 € (zum 1. Januar 2022) und ist seitdem unverändert.
Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern deckt die tatsächlichen Kosten der gelieferten Verbrauchshilfsmittel ab. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Leistungserbringer ab -- in diesem Fall mit uns. Für Sie als Versicherte entstehen bei Anspruch keine Zuzahlungen und keine versteckten Kosten.
Was umfasst der Anspruch?
Die 42 € decken ausschließlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab -- also Produkte, die bei der täglichen Pflege regelmäßig verbraucht werden und der Hygiene sowie dem Infektionsschutz dienen. Dazu zählen unter anderem:
- Einmalhandschuhe (Latex, Nitril oder Vinyl)
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel und -tücher
- Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
- Mundschutz (OP-Masken oder FFP2-Masken)
- Schutzschürzen und Fingerlinge
Beispiel: Was steckt in einer Pflegebox für 42 €?
Eine mögliche monatliche Zusammenstellung -- individuell anpassbar.
Beispielhafte Zusammenstellung
Eine typische Pflegebox im Wert von 42 € könnte zum Beispiel enthalten:
- 100 Einmalhandschuhe (2 Packungen)
- 500 ml Händedesinfektionsmittel
- 10 Flächendesinfektionstücher
- 10 saugende Bettschutzeinlagen
- 10 Mundschutzmasken
Die genaue Zusammenstellung richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf. Sie können die Inhalte jederzeit anpassen -- mehr Handschuhe, weniger Bettschutz, zusätzliche Masken.
Pflegekasse oder Krankenkasse?
Oft wird nach „Pflegehilfsmittel gesetzliche Krankenkasse” gesucht. Tatsächlich läuft die Leistung über die Pflegekasse, nicht über die Krankenkasse. Die Pflegekasse ist organisatorisch bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt, aber ein eigenständiger Leistungsträger.
Der Unterschied ist in der Praxis kaum spürbar: Sie stellen den Antrag, wir leiten ihn an die richtige Stelle weiter und übernehmen die gesamte Kommunikation und Abrechnung.
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Ob Pflegebox kostenlos beantragen oder direkt den Online-Antrag in 3 Minuten ausfüllen -- wir übernehmen den Rest. Antrag, Genehmigung und monatliche Lieferung sind für Sie kostenfrei.
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Konkrete Inhalte Ihrer Pflegebox
Typische Produkte für Hygiene und Infektionsschutz im Alltag.
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hilfsmittel häusliche pflege
Ob Pflege zu Hause Hilfsmittel oder Unterstützung bei häuslicher Pflege: Verbrauchshilfsmittel helfen, Hygiene zu sichern, den Pflegealltag erleichtern und schaffen mehr Sicherheit für alle Beteiligten.
FAQ
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmittel 42 Euro.
Wie bekomme ich monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 42 €?
Bei anerkanntem Pflegegrad steht Ihnen monatlich ein Budget von bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Sie beantragen die Pflegebox einfach online oder kontaktieren uns kurz. Nach Klärung des Anspruchs und der Genehmigung durch die Pflegekasse liefern wir Ihre individuell zusammengestellte Box jeden Monat kostenfrei nach Hause.
Gilt der 42-€-Anspruch schon ab Pflegegrad 1?
Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 € pro Monat besteht bereits ab Pflegegrad 1 und gilt ebenso für die Pflegegrade 2 bis 5. Voraussetzung ist lediglich die Versorgung zu Hause. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und übernehmen Antrag sowie Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Was ist der nächste Schritt?
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – telefonisch oder über das Formular. Wir melden uns zeitnah zurück, prüfen Ihren Anspruch und erklären Ihnen jeden Schritt verständlich. Den Antrag bei der Pflegekasse, die Genehmigung und die monatliche Lieferung übernehmen wir anschließend komplett für Sie – ganz ohne Aufwand.
Werden ungenutzte Euro-Beträge auf den nächsten Monat übertragen?
Nein. Der monatliche Anspruch von bis zu 42 € verfällt, wenn er in einem Monat nicht ausgeschöpft wird. Ein Ansparen oder Übertragen auf den Folgemonat ist gesetzlich nicht vorgesehen. Deshalb empfehlen wir, Ihre Pflegebox so zusammenzustellen, dass Sie den vollen Betrag sinnvoll nutzen.
Kann ich die 42 € auch als Geld ausgezahlt bekommen?
Nein. Der Betrag wird nicht als Geld ausgezahlt, sondern deckt ausschließlich die Kosten der tatsächlich gelieferten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Leistungserbringer und Ihrer Pflegekasse. Für Sie ist die Lieferung kostenfrei.
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